2 Ob 214/22t
Beginn der Verjährungsfrist des Anspruchs des Pflichtteilsberechtigten gegen den Geschenknehmer auf Zahlung des Fehlbetrags
In der Entscheidung 2 Ob 214/22t hat sich der OGH mit der Frage beschäftigt, wann die Verjährungsfrist des Anspruchs des Pflichtteilsberechtigten gegen einen Geschenknehmer zu laufen beginnt. Gemäß § 789 Abs 1 ABGB hat ein Pflichtteilsberechtigter das Recht von einer vom Verstorbenen beschenkten Person den Fehlbetrag, also jenen Betrag, für den die Verlassenschaft zur Deckung des Pflichtteils nicht ausreicht, zu verlangen. Nach § 765 Abs 2 ABGB kann der Geldpflichtteil erst ein Jahr nach dem Tod des Verstorbenen gefordert werden. Der OGH bejaht die analoge Anwendbarkeit des § 765 Abs 2 auf den Anspruch des Pflichtteilsberechtigten gegen den Geschenknehmer. Somit beginnt die drei jährige Verjährungsfrist nach §1487a ABGB für die Geltendmachung des Anspruchs auf den Fehlbetrag erst nach Ablauf eines Jahres nach dem Tod des Verstorbenen zu laufen.