Wie funktioniert ein online Notariatstermin?
Bei einem online Notariatstermin sind Sie in einer Videokonferenz live mit einem Notar oder Substituten verbunden und elektronische PDF-Dokumente werden mittels qualifizierter elektronischer Signatur signiert. Vor Ihrem digitalen Termin muss Ihre Identität verifiziert werden. Im Zuge der Videoidentifizierung und Verifizierung Ihrer Identität erhalten Sie – sofern Sie nicht bereits eine besitzen – auch eine qualifiziert elektronische Signatur ausgestellt, mit der Sie bei uns unterfertigen können. Es ist also nicht notwendig, dass Sie bereits vorher eine elektronische Signatur haben.
Sobald wir Ihre Terminanfrage annehmen, erhalten Sie eine Einladung zu diesem Termin über die entsprechende Plattform. Eine Information über die Einladung samt Anleitungen erhalten Sie auch via E‑Mail.
Sie müssen die Einladung annehmen, um am Termin teilnehmen zu können. Sie können auch selbst Dokumente in den Termin hochladen.
Zum Zeitpunkt des Termins treten Sie dem Termin bei, indem Sie in den Termindetails auf den entsprechenden Button („Termin beitreten“) klicken. Sie werden dann in einer Video-Konferenz mit einem Notar oder Substituten von nhp verbunden. Der Notar wird Sie durch den Termin leiten und Sie signieren vor dem Notar die Dokumente. Sie müssen außerdem die allgemeinen Auftragsbestimmungen und die Datenschutzerklärung akzeptieren.
Lesen Sie dazu auch unsre FAQ weiter unten.
Bitte beachten Sie:
Online-Notartermine sollten nur zu unseren regulären Kanzleiöffnungszeiten und mit einer Vorlaufzeit von mindestens 24 Stunden zum Terminwunsch gebucht werden.
Für Terminwünsche außerhalb der Öffnungszeiten kontaktieren Sie uns bitte jedenfalls vorab telefonisch oder senden Sie uns eine Anfrage per e‑mail.
Kostenhinweis:
Die Durchführung von Videoidentverfahren verursacht seitens des durchführenden Identifizierungsdienstes Kosten und Gebühren, selbst wenn der geplante online-Notartermin aus wie auch immer gearteten Gründen nicht zustande kommen, nicht wahrgenommen oder abgesagt werden.
FAQ zu online-Terminen
Sind online Beglaubigungen/Notariatsakte legal?
Wenn Beglaubigungen von Unterschriften oder Notariatsakte durch einen Notar beauftragt und durchgeführt werden, können in Österreich die meisten Beglaubigungen von Unterschriften und auch Notariatsakte online abgewickelt werden. Die Vermittlung durch Dritte ist nicht möglich.
Beglaubigte Kopien können online nicht angefertigt werden. Das Originaldokument muss einem Notar zur Anfertigung einer Kopie vorgelegt werden.
Können online beglaubigte Dokumente außerhalb Österreichs verwendet werden?
Grundsätzlich können elektronische Dokumente mit elektronisch notariell beglaubigten Unterschriften auch ohne Apostille in vielen Staaten in Europa und dem außereuropäischen Ausland eingesetzt werden. Wenn Sie die Urkunden außerhalb Österreichs verwenden wollen, sollten Sie vorab mit dem Empfänger der Urkunden sprechen, um sicherzustellen, dass die Urkunden im Zielland akzeptiert werden.
Gibt es eine Apostille auf elektronische Urkunden?
Derzeit gibt es keine elektronische Apostille auf eine elektronische Urkunde. Wenn Sie eine Apostille auf einer notariell beglaubigten Urkunde benötigen, sprechen Sie mit uns. Wir werden uns um eine Lösung bemühen.
Was für technische Voraussetzungen muss ich für einen digitalen Notariatstermin erfüllen?
Wir empfehlen einen Desktop oder Laptop. Die Teilnahme an einem online-Notartermin per Handy oder Tablet ist in den meisten Fällen nicht praktikabel.
Kann ich digitale Notariatstermine auch aus dem Ausland in Anspruch nehmen?
Sie können von überall digital zu nhp notare kommen, solange Sie eine stabile Internetverbindung haben.
Gibt es dann noch eine Papierurkunde?
Das elektronische PDF Dokument, das von Ihnen unterfertigt und von Notar beglaubigt wird, ist das Original. Es ist möglich, von diesem Original eine beglaubigte Kopie in Papierform zu erstellen. Sprechen Sie dazu gerne mit uns.
Bei einem Einsatz der Urkunde außerhalb Österreichs empfehlen wir, dieses Vorgehen mit dem Empfänger der Urkunde oder mit Ihrem Rechtsberater abzusprechen. Wir können nicht garantieren, dass elektronische Urkunden überall angenommen werden.
Wie funktioniert das Videoidentverfahren?
Sie müssen ein Video-Identifkationsverfahren (Web-ID) durchlaufen, bei dem Sie Ihren Reisepass und Ihr Gesicht aus verschiedenen Blickwinkeln herzeigen.
Der Notar vergleich dann die Bilder aus dem Videoidentifizerungsverfahren und überprüft so Ihre Identität.
Wann sind die Dokumente fertig?
Nach dem Termin mit der Signierung der Dokumente muss der Notar noch die Beglaubigungsklausel erstellen, an das Dokument anfügen und selber elektronisch signieren. Sobald das fertige Dokument nach dem Termin zur Verfügung steht, erhalten Sie ein e‑mail mit dem Dokument oder mit einem Link, unter dem Sie das fertige Dokument herunterladen können.
Ich habe ein neues Handy/eine neue Telefonnummer: Was ist mit meiner Signatur?
Wenn Sie ein neues Handy oder eine neue Nummer haben, müssen Sie den Videoidentifizierungsprozess erneut durchlaufen.
Welche Kosten entstehen für mich als Partei?
Zusätzlich zum Honorar gemäß dem Notariatstarifgesetz, welches je nach dem Wert der Urkunden zwischen EUR 30,00 und EUR 177,00 zzgl. USt. und eventuell EUR 14,30 staatlicher Gebühr beträgt, wird bei elektronischen Beurkundungen ein Mehraufwandsersatz für unsere Beratung und den zeitlichen Aufwand in der Höhe von EUR 160,00 zzgl. USt. verrechnet, sowie die Barauslagen für die Bereitstellung eines gesicherten Termins von notarity in der Höhe von EUR 30,00 zzgl. USt.
Der Vollständigkeit halber sei darauf hingewiesen, dass die vorgenannten Gebühren für notarity auch dann verrechnet werden müssen, sollte der Termin aus wie auch immer gearteten Gründen nicht zustande kommen, nicht wahrgenommen oder abgesagt werden.
Die Bestätigung der Vertretungsbefugnis für eine juristische Person (zB eine GmbH) und die dafür notwendige Firmenbucheinsicht verrechnen wir gegebenenfalls zusätzlich.
Unsere Bearbeitungszeit beträgt in der Regel ein bis zwei Werktage, falls Sie eine sofortige Fertigstellung Ihrer Urkunde/n wünschen, würden zusätzlich EUR 100,00 zzgl. Ust. anfallen.
Es kann sein, dass wir Sie ersuchen werden, unser Honorar vor Übernahme der beglaubigten Urkunde/n zu bezahlen.